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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen, gegenwärtige wie künftige, zwischen Auftraggeber und der textlagune. Die Textagentur, Mag.a Elisabeth Sonnleitner, im Folgenden kurz „textlagune“ genannt, die die im Portfolio auf www.textlagune.com gelisteten Leistungen erbringt, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten, selbst bei Kenntnis durch die textlagune. AGB des Auftraggebers widerspricht die textlagune ausdrücklich.

1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.3. Abweichungen von den hier aufgeführten Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die textlagune ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4. Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Auftraggeber in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6. Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Ausgangsmaterialien (Texte, Bildmaterial etc.) trägt einzig und allein der Auftraggeber.

1.7. Verbraucher:

Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit, als sie nicht zwingend anzuwendenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1. Jeder erteilte Auftrag im Bereich Text, Grafik und konzeptionelle Arbeit ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Eigentumsrechte werden nicht übertragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2.2. Alle textlichen, grafischen und konzeptionellen Entwürfe und Endfassungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.

2.3. Die textlichen, grafischen oder konzeptionellen Entwürfe und Endfassungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der textlagune weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die textlagune, die Unterlassung sowie eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

2.4. Die textlagune überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Hierfür muss der Auftraggeber bei urheberrechtlichen Arbeiten den Verwendungszweck bei Auftragserteilung angeben. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Für die Nutzung von Leistungen der textlagune, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der textlagune erforderlich. Dafür steht der textlagune eine gesonderte Vergütung zu.  

Eine Übertragung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der textlagune.

2.5. Die Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Alle Leistungen der textlagune bleiben geistiges Eigentum der textlagune und stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Urheberrechtsbestimmungen.

2.6. Die textlagune hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Ausnahme bilden Aufträge im Bereich „Ghostwriting“. Bei Verletzung des Rechts auf Namensnennung kann die textlagune eine Pönale in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung neben dieser verlangen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

2.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

2.8. Im Falle einer Insolvenz des Auftraggebers fallen am Tag der Insolvenzanmeldung alle Nutzungsrechte zu 100% an die textlagune zurück. Eine unentgeltliche Übertragung an Folgeunternehmen ist ausdrücklich untersagt.

3. Vergütung

3.1. Die Vergütung für die textlichen, grafischen und konzeptionellen Entwürfe, Endfassungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage der schriftlich getroffenen Vereinbarungen zzgl. 20% USt. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Als Berechnungsbasis gilt je nach Auftrag die zuvor vereinbarte Berechnungsgrundlage (Anzahl der Normseiten, Anzahl der Normzeilen, Stundensatz, Pauschalen etc.).

3.2. Verbindlich ist ein Kostenvoranschlag nur dann, wenn er schriftlich erstellt und sowohl von Auftraggeber als auch von der textlagune signiert wurde. Die Erstellung eines aussagekräftigen Kostenvoranschlags setzt die Informations-bereitstellung sowie die Übermittlung aller zu bearbeitenden Materialien voraus. Alle anderen Angebote und Kostenschätzungen sind unverbindlich.

3.3. Wenn abzusehen ist, dass das im Voraus vereinbarte Stundenkontingent oder die vereinbarte Textmenge überschritten werden muss, kommt es bis zu einer 10%igen Überschreitung des vereinbarten Aufwands zu keiner Nachverrechnung seitens der textlagune. Ab 10% Überschreitung wird analog zum Kostenvoranschlag nachverrechnet. Die textlagune verpflichtet sich dazu, bei einer solchen Überschreitung des ursprünglich vereinbarten Auftrags den Auftraggeber zeitnah darüber in Kenntnis zu setzen. Die Kostenüberschreitung gilt jedenfalls als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach dem Hinweis durch die textlagune schriftlich widerspricht. Im Falle von Honoraren nach Normzeilen wird bei Lieferung der tatsächliche Zeilenstand verrechnet.

3.4. Sollte aufgrund der Vergrößerung des Auftragsvolumens zur Einhaltung der vereinbarten Deadline (sofern diese nicht analog zur Vergrößerung des Auftrags zeitlich angepasst werden kann) Nacht- und Wochenendarbeit notwendig werden, ist die textlagune dazu berechtigt, angemessene Zuschläge zu verrechnen.

3.5. Für die Nutzung der Leistungen der textlagune, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der textlagune eine gesonderte Vergütung zu.

3.6. Sonder- und Zusatzleistungen wie beispielsweise die nachträgliche Umarbeitung oder Änderung von Text und Grafik, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand gesondert verrechnet.

3.7. Barauslagen für technische Nebenkosten
(Kopien, Datenübertragungen, etc.), insbesondere
für spezielle Materialien (Mousepads, Roll-Ups etc.), für die Anfertigung von Fotos, Proofs, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

3.8. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4. Fremdleistungen/Beauftragung Dritter

4.1 Die textlagune ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.

4.2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden.

4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremd-leistungen im Namen und auf Rechnung der textlagune abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die textlagune im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Auftraggeber einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme der Leistung

5.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung zu 50% im Voraus bei Auftragserteilung und zu 50% nach Fertigstellung des Auftragswerks fällig (binnen sieben Werktagen nach Lieferung). Die Vergütung ist ohne Abzug zahlbar.

5.2. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der textlagune hohe finanzielle Vorleistungen, ist die textlagune berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

5.3. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht textliche und grafische Gestaltungsfreiheit.

5.4. Bei Zahlungsverzug kann die textlagune Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

5.5. Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien und Originale werden für den Zeitraum von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrags verwahrt.

5.6 Für alle Arbeiten der textlagune, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der textlagune das vereinbarte Entgelt. 

6. Zahlungsverzug, Eigentumsvorbehalt

6.1. Die von der textlagune gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der textlagune.

6.2 Die textlagune ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des vollständigen Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

6.3 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die textlagune für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

6.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der textlagune aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von der textlagune schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

7. Digitale Daten

7.1. Die textlagune ist nicht verpflichtet, Texte, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

7.2. Hat die textlagune dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der textlagune geändert und unverändert nur nach vorheriger schriftlicher Bekanntgabe des Zwecks und schriftlicher Zustimmung der textlagune verwendet werden.

8. Korrektur, Produktionsüberwachung
und Belegmuster

8.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der textlagune Korrekturmuster vorzulegen.

8.2. Die Produktionsüberwachung durch die textlagune erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktions-überwachung ist die textlagune berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

8.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der textlagune 15 einwandfreie Belege unentgeltlich. Die textlagune ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

9. Gewährleistung

9.1. Der Auftraggeber hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung/Leistung durch die textlagune schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von drei Werktagen ab Erkennbarkeit anzuzeigen. Bei nicht fristgerechter Anzeige gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

9.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Auftraggeber das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die textlagune zu. Die textlagune wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Auftraggeber alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die textlagune ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die textlagune nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Auftraggeber die gesetzlichen Wandlungs- und Minderungsrechte zu.

9.3. Es obliegt dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen.

9.4. Nach eigenem Ermessen des Auftraggebers vorgesehene stilistische Verbesserungen und Abstimmungen spezifischer Terminologie gelten in keinem Fall als Bearbeitungsmängel. 

9.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der textlagune gem. § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelung zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

10. Haftung

10.1. Die textlagune haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positive Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungsgehilfen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

10.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die textlagune gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die textlagune kein Auswahlverschulden trifft. Die textlagune tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittlerin auf.

10.3. Sofern die textlagune selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der textlagune zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

10.4. Der Auftraggeber stellt die textlagune von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber der textlagune wegen eines Verhaltens stellen, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

10.5. Mit der Freigabe von textlichen, grafischen und konzeptionellen Entwürfen und Endaus-führungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

10.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Endausführungen und Finalfassungen entfällt jede Haftung seitens der textlagune.

10.7. Für die wettbewerbs- und kennzeichen-rechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die textlagune nicht.

10.8 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der textlagune. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

11.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen, textlichen und grafischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die textlagune behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

11.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die textlagune eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Davon ausgenommen sind unvorhersehbare Ereignisse, wobei hier jedenfalls finanzieller Ersatz für schon erbrachte Leistungen und Aufwendungen durch die textlagune vom Auftraggeber zu leisten sind.

11.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der textlagune übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, hält der Auftraggeber die textlagune von allen Ersatzansprüchen Dritter schad- und klaglos. Nicht die textlagune, sondern der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Urheberrechte der zur Verfügung gestellten Materialien zu prüfen. Der Auftraggeber sichert zu, über alle nötigen Rechte zu verfügen.

12. Vorzeitige Auflösung

Die textlagune ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) der Auftraggeber fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Vertragspflichten aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser auf Begehren der textlagune weder Vorauszahlung leistet noch vor Leistung der textlagune eine taugliche Sicherheit leistet.

13. Datenschutz

Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Auftraggebers, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigenen Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Erfüllungsort ist der Sitz der textlagune. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die textlagune die Lieferung/Leistung dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. Auch bei elektronischer Versendung erfolgt diese auf Gefahr des Auftraggebers.

14.2. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der textlagune und dem Auftraggeber unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.3. Gerichtsstand ist der Sitz der textlagune. Sie ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

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textlagune 14.03.2017

Rechtschreibrat macht Weg für großes Eszett in amtlicher Rechtschreibung frei

Am 8. Dezember 2016 übergab der Rat für Rechtschreibung seinen dritten Bericht an die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.